Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Das Museum Fürstenwalde ist bemüht, seine Website https://www.museum-fuerstenwalde.de/ im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz BbgBGG sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik BbgBITV in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.

 

Konfirmitätsstaus

 

Aktueller Status der Inhaltskonfirmität:

 

  • Teilweise konform.

 

Bewertungsmethode

 

  • Selbsteinschätzung

 

Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit

 

Wir bemühen uns die Webseite so barrierefrei wie möglich zu gestalten, dennoch können bei der Benutzung Probleme auftreten. Im Folgenden legen wir die uns bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit dar

 

  • Unsere PDF-Dokumente entsprechen noch nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit. Wird umgesetzt.
  • Die Bilder sind nicht mit einem Alternativtext hinterlegt. Wird umgesetzt.
  • Wir haben noch keine Texte in Leichter Sprache. Wird umgesetzt.
  • Wir haben noch keine Gebärdensprachvideos. Wird umgesetzt.

 

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 29. Juli 2025 erstellt.

 

Rückmeldung und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von https://www.museum-fuerstenwalde.de/ aufgefallen? Dann melden Sie sich bei uns:

 

Museum Fürstenwalde

Domplatz 7

15517 Fürstenwalde/Spree

Telefon: 03361 2130

museum@kulturfabrik-fuerstenwalde.de

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie aus oben genannter Kontaktmöglichkeit eine nicht zufriedenstellende Antwort oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht. Sie ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zum Thema Barrierefreiheit in der IT zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

 

Kontakt

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg

Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S

14467 Potsdam

E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de